Arbeitnehmererfinderrecht

“Was passiert, wenn eine Erfindung während eines Arbeitsverhältnisses entstanden ist? Wem gehört diese Erfindung? Besteht neben dem Arbeitslohn Anspruch auf eine zusätzliche Erfindervergütung des Arbeitnehmers? Wir geben Antworten.”

  • Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts
  • Entwicklung von individuellen Strategien und Verwaltungsprozessen für Unternehmen
  • Ausarbeitung von Formularen für Erfindungsmeldungen, Inanspruchnahme, Abkauf- und Pauschalvergütungsvereinbarungen
  • Berechnung von Erfindervergütungen

Wenn Arbeitnehmer Erfindungen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses machen, ergeben sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Rechte und Pflichten, die im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) geregelt sind. Wir klären Sie über die Formalien und Fallstricke auf, prüfen, wem die Rechte an der Erfindung tatsächlich zustehen und vertreten Sie bei Interessenskonflikten mit Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Gerne beraten wir Arbeitgeber auch bereits im Vorfeld zu geeigneten Strategien und Maßnahmen für einen reibungsarmen betrieblichen Ablauf im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts, damit Sie das Innovationspotenzial Ihres Unternehmens optimal nutzen können.