Schutzrechtsverletzungen und Lizenzen

“Wir helfen, die eigenen Schutzrechte durchzusetzen, sich mit fremden Schutzrechten zu arrangieren oder sich gegen diese wirksam zur Wehr zu setzen.”

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schutzrechte
  • Berechtigungsanfragen und Abmahnungen
  • Einstweilige Verfügungen
  • Einreichung von Schutzschriften
  • Lizenzverträge

Der Nutzen eines Schutzrechts ist begrenzt, wenn es nicht auch gegenüber Verletzern geltend gemacht wird. Allerdings empfiehlt sich die Prüfung, ob das mit der Geltendmachung des eigenen Schutzrechts verbundene finanzielle Risiko durch den hiermit erzielbaren Wettbewerbsvorteil aufgewogen wird. Hierbei helfen wir Ihnen, indem wir bereits im Vorfeld die Sachlage analysieren und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen planen.

Oft sind Lizenzverträge für beide Seiten die bessere Lösung. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Lizenzverträgen und beraten Sie zu Berechtigungsanfragen, Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen. Sollten Sie sich der Gefahr ausgesetzt sehen, dass ein Konkurrenzschutzrecht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gegen Sie geltend gemacht werden könnte, reichen wir zur Abwehr geeignete Schutzschriften bei den Verletzungsgerichten für Sie ein.